Als relevant gelten alle Meldungen über Verhaltensweisen, Risiken, Straftaten, Unregelmäßigkeiten zum Nachteil von Personen, juristischen Personen oder des öffentlichen Interesses.
Da es keine abschließende und eindeutige Liste von Straftaten gibt, die Gegenstand einer Meldung sind, kann die Meldung begangene oder versuchte Handlungen oder Unterlassungen betreffen, die z. B. strafrechtlich relevant sind ODER unter Verletzung der Verhaltenskodizes oder anderer Unternehmensvorschriften durchgeführt wurden, die mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden können;
Whistleblowing bezieht sich nicht auf Beschwerden persönlicher Natur.
Das gemeldete rechtswidrige Verhalten muss sich auf Situationen beziehen, von denen der Whistleblower aufgrund seiner Beschäftigung oder Position direkt oder indirekt, auch zufällig, Kenntnis erlangt hat.